Auf Initiative des NaturFreunde-Bezirks Nordeifel hin hat der Landesvorstand der NaturFreunde Nordrhein-Westfalen (NRW) alle Bundestagsabgeordneten aus NRW angeschrieben und sie aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf zum Thema Fracking abzulehnen.
Einige Passagen aus dem Anschreiben:
„[...] anlässlich der bevorstehenden erneuten Beratung im Bundestag des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Fracking richtet der Landesvorstand der NaturFreunde NRW die dringende Bitte an Sie, sich für ein grundsätzliches Fracking-Verbot in Deutschland einzusetzen und den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Fracking ist eine Risikotechnologie mit irreversiblen Folgen für Mensch und Umwelt; sie darf deshalb auch nicht unter bestimmten Voraussetzungen oder zu Forschungszwecken zugelassen werden. Umweltpolitisch wäre das fatal, aber auch für die Energiewende mit Blick auf erneuerbare Energien ein falsches Zeichen, da hier wiederum auf fossile Energie zurückgegriffen wird. Dies jedoch würde einen Schritt rückwärts für unsere zukünftige Energieversorgung bedeuten.
Durch Fracking kann das Grund- und Trinkwasser mit Chemikalien kontaminiert werden, des weiteren können Erdbeben durch Fracking und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers ausgelöst werden. Dies wurde kürzlich in den USA wissenschaftlich nachgewiesen. [...]
Beim Fracking ist ebenfalls mit den sogenannten Ewigkeitslasten, wie bei Atom und Kohle zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme. Die Kosten hierfür tragen wir und die nachfolgenden Generationen. Fracking beinhaltet zudem auch gesundheitliche Risiken, wie Erfahrungen in den USA, wo es bereits wissenschaftliche Forschung und Ergebnisse auf diesem Gebiet gibt, zeigen. [...]
Die kommerzielle Schiefer- und Kohlenflözgewinnung oberhalb von 3.000 Metern wird in dem Gesetzentwurf unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission gestellt, deren Vertreter zum überwiegenden Teil als Fracking-Befürworter gelten und somit eine Entscheidung der Kommission voraussehbar wird. Von einem Fracking-Verbot kann also keine Rede sein.
Zudem wird mit diesem Gesetzesentwurf die Rechtssicherheit für die Konzerne erst hergestellt, denn die bereits existierenden Ländermoratorien würden durch das geplante Bundesgesetz bekanntlich ausgehebelt. [...]"
Inzwischen haben viele Bundestagsabgeordnete reagiert und zum Teil sehr umfangreich geantwortet - teilweise als einzelne Bundestagsabgeordnete, teilweise als Fraktionsmeinung. Antworten erhielten wir aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen.
So stellt Markus Kurth (Grüne) eindeutig fest: „In unserer grünen Bundestagsfraktion lehnen alle Abgeordneten den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Dies teilen wir über alle uns verfügbaren Kanäle mit. Entsprechend haben wir uns bisher und werden wir uns weiterhin in unseren parlamentarischen Möglichkeiten verhalten.“
Auch Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt mit „Aus diesen Gründen hat die Linksfraktion auch einen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland in den Bundestag eingebracht, in dem ausdrücklich die Änderung des Bergrechtes geforderdert wird.“
Wolfgang Bosbach führt hingegen für die CDU-Fraktion auf, welche strengen Auflagen vorgesehen seien und gibt die Einschätzung „Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten hier die im Bereich der konventionellen Erdgasförderung neu eingeführten strengen Auflagen ebenfalls vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also bereits im Regierungsentwurf sehr weitreichend.“
Tim Ostermann zitiert aus einem Landesparteitagsbeschluss der CDU NRW: „Die CDU lehnt die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten durch Fracking nach jetzigem Stand der Technik ab“ und fordert “dass sich das Parlament auf Grundlage des Expertengutachtens im Jahr 2018 erneut mit dem Verbot von unkonventionellem Fracking befasst.“
Norbert Spinrath (SPD) erklärt zwar, dass er „Fracking nach heutigem Kenntnisstand für unverantwortbar“ hält, begrüßt aber dennoch, „dass die Bundesregierung am 1. April 2015 das sogenannte Regelungspaket zum Fracking im Kabinett verabschiedet [...] hat“, „das ein rechtliches Vakuum beim Fracking ausfüllt.“ Gleichwohl sieht auch er Nachbesserungsbedarf im Regelungstext, der in Verhandlungen mit der Union eingearbeitet werden soll.
Die Antworten zeigen, dass der NaturFreunde-Appell ernst genommen wird und dass sich die Abgeordneten mit unseren Argumenten auseinandersetzen. Abzuwarten bleibt, inwieweit letztlich unsere Positionen bei der Abstimmung im Bundestag Berücksichtigung finden.